Dauerhaft und Zuverlässig regelmäßige Wartung für Ihre Pumpen-undHebeanlagen

Fachgerechte Wartung für lange Leistung

Damit Ihre Pumpen- und Hebeanlagen auch dauerhaft zuverlässig funktionieren, ist eine regelmäßige Wartung nicht nur ein wohl gemeinter Tipp, sondern gesetzliche Pflicht. Denn gemäß DIN EN 12056 ist unter anderem die regelmäßige Wartung von Abwasserhebeanlagen durch einen Fachmann keine Kann-, sondern eine Muss-Vorschrift. In gewerblichen Betrieben sollte die Wartung einer Hebeanlage alle drei Monate, in Mehrfamilienhäusern alle sechs Monate und in Einfamilienhäusern jährlich durchgeführt werden. Ein Wartungsvertrag mit dem PK-Pumpenservice hat gleich mehrere Vorteile: Sie verpassen keinen Wartungstermin mehr, sie verlängern die Lebensleistung Ihrer Hebeanlage und Sie beugen Mehrkosten im Störungsfall aktiv vor.

Wartungs​leistungen

für Pumpen und Hebeanlagen

Für jede Pump- und Hebeanlage erstellen wir individuelle Wartungspläne, die die Betriebszeiten sowie den Betriebszweck berücksichtigen. Selbstverständlich warten wir Ihre Pump- und Hebeanlage auch ohne Vertrag. Die Bestandteile der Wartungen durch den PK-Pumpenservice orientieren sich an den Herstellervorgaben und beinhalten im Wesentlichen:

  • Messung des Isolations- und Wickelungswiderstands
  • Messung der Stromaufnahme
  • Reinigung der Entlüftungsleitungen
  • Reinigung der Steuerung
  • optische Prüfung der Metallteile sowie Austausch bei Bedarf
  • mechanische Prüfung
  • Überprüfung der Handautomatik und Alarmfunktion
  • Überprüfung der Rückflussverhinderer
  • Überprüfung der Hydraulik sowie Austausch bei Bedarf

Wartungs​leistungen

für Fettabscheider

Erdeinbau oder frei aufgestellt, für Abscheideranlagen Typ "G" und "D".

  • Visuelle Kontrolle auf Funktionsfähigkeit
  • Messung der Schlammmenge
  • Messung der Fettschichtdicke
  • Überprüfung der Fülleinrichtung
  • Kontrolle der Probennahmeeinrichtung
  • Überprüfung der Anlagenfunktion
  • Einstellung der Anlage auf höchste Wirtschaftlichkeit

Die aufgenommenen Werte werden in einem Wartungsbericht festgehalten, die Reinigungsintervalle werden festgelegt. Die Überprüfung muss nach DIN 4040-100 im festgelegten Intervall jährlich erfolgen.

Informationen zur gesetzlich vorgeschriebenen
Inspektion für Fettabscheider

Der Betreiber einer Abscheideranlage ist nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen, sowie nach DIN EN 1825 / DIN 4040-100 verpflichtet, die Anlage vor Inbetriebnahme, sowie wiederkehrend alle 5 Jahre einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Diese Prüfung darf nur von einer fachkundigen Person durchgeführt werden.

 

Zum Prüftermin müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein

Alle Komponenten der Anlage müssen vollständig installiert sein, so dass die Abscheideranlage voll funktionsfähig und betriebsbereit ist. Am Prüftag muß der Abscheider vollständig entleert und gereinigt sein; Eine ausreichende Wasserversorgung zum Befüllen der Anlage ist zu gewährleisten (Mindestens C-Schlauch); Folgende Unterlagen müssen zur Verfügung gestellt werden: Entwässerungsplan, Bedienungsanleitung, Wartungsanleitung, Prüfbericht des DIBT, Entwässerungsgenehmigung der Behörde, baurechtliche Genehmigung, Betriebstagebuch.
Während der Prüfung der Abscheideranlage muss der Abwasserzufluss unterbunden werden. Sollten o.g. Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Prüfung nicht erfüllt sein, werden die Kosten nach Aufwand verrechnet und separat in Rechnung gestellt. Eine Nachprüfung ist nicht im Preis enthalten, sondern wird gesondert angeboten und berechnet.

Die Durchführung der Prüfung erfolgt nach den Richtlinien der DIN 4040-100

  • Überprüfung der Bemessung der Abscheideranlage;
  • Überprüfung des baulichen Zustandes der Anlage;
  • Verschließen des Fettabscheiderablaufs;
  • Verschließen des Fettabscheiderzulaufs (soweit möglich);
  • Befüllung der Fettabscheideranlage mit Wasser und Einstau bis 20 mm unter Bodeneinlauf bzw. max. 20 mm unterhalb der Abscheideroberkante;
  • Sättigung der Anlagenkomponenten über einen Zeitraum von 1 Stunde;
  • Die Anlage wird nach DIN 4040-100 auf Dichtigkeit geprüft;
  • Prüfung des Betriebstagebuchs;
  • Prüfung der Zulaufleitung der Abscheideranlage als Lüftungsleitung.

Das Ergebnis der Prüfung der Fettabscheideranlage wird in einem Prüfbericht mit Fotodokumentation festgehalten. Die Bemessung der Fettabscheideranlage nach DIN EN 4040-100 wird durchgeführt und dem Prüfbericht zusammen mit den Messwertausdrucken beigelegt.  

Undichtigkeiten bei der Generalinspektion


Sollten bei der Prüfung Undichtigkeiten festgestellt werden, wird automatisch nach DIN 4040-100 eine Schadenserkundung zur Lokalisierung der Schäden Prüfung/Anlage durchgeführt. Die Kosten werden nach Aufwand verrechnet.

Dichtheitsprüfung für Rohrleitungen, Senkkästen, Einläufe, Schächte werden getrennt beauftragt und berechnet.

Die Preise für die Rohrleitungsprüfung gelten nur im Zusammenhang mit der Dichtheitsprüfung an einer Fettabscheideranlage. Ansonsten fallen separate Fahrtkosten an.
Für Schäden, die während der Prüfung durch undichte oder unsachgemäß montierte Anlagenteile verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung.

Wartungs​leistungen

für Leichtflüssigkeits​abscheider

Die Wartung beinhaltet die Überprüfung der gesamten Öl-/ Benzinabscheideranlage einschließlich Koaleszenzabscheider und Schlammfang sowie:

  • Visuelle Kontrolle auf Funktionsfähigkeit
  • Überprüfung der Schwimmer-Tarierung
  • Messung der Schlammmenge
  • Messung der Ölschichtdicke
  • Sichtprüfung auf Schwimmstoffe

Die aufgenommenen Werte werden in einem Wartungsbericht festgehalten, die Reinigungsintervalle werden festgelegt. Die Überprüfung muss nach DIN 1999-100 im festgelegten Intervall (halbjährlich, abweichend min. jährlich) erfolgen.

Informationen zur gesetzlich vorgeschriebenen Inspektion für Leichtflüssigkeits​abscheider

Der Betreiber einer Abscheideranlage ist nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen, sowie nach DIN EN 858-2/DIN 1999-100 / ATV 781 verpflichtet, die Anlage vor Inbetriebnahme, sowie wiederkehrend alle 5 Jahre einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Diese Prüfung darf nur von einer fachkundigen Person durchgeführt werden.

Zum Prüftermin müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein


Alle Komponenten der Anlage müssen vollständig installiert sein, so dass die Abscheideranlage voll funktionsfähig und betriebsbereit ist. Am Prüftag muß der Abscheider vollständig entleert und gereinigt sein; Eine ausreichende Wasserversorgung zum Befüllen der Anlage ist zu gewährleisten (Mindestens C-Schlauch); Folgende Unterlagen müssen zur Verfügung gestellt werden: Entwässerungsplan, Bedienungsanleitung, Wartungsanleitung, Prüfbericht des DIBT, Entwässerungsgenehmigung der Behörde, baurechtliche Genehmigung, Betriebstagebuch.
Während der Prüfung der Abscheideranlage muss der Abwasserzufluss unterbunden werden.

Sollten o.g. Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Prüfung nicht erfüllt sein, werden die Kosten nach Aufwand verrechnet und separat in Rechnung gestellt. Eine Nachprüfung ist nicht im Preis enthalten, sondern wird gesondert angeboten und berechnet.

Die Durchführung der Prüfung erfolgt nach den Richtlinien der zuständigen Unteren Wasserbehörde bzw. nach DIN1999-100 sowie in Anlehnung an DIN EN 1610

  • Verschließen des Abscheiderablaufs;
  • Befüllung der Abwasserbehandlungsanlagen mit Wasser und stufenweiser Einstau bis 20 mm unter Bodeneinlauf bzw. max. 20 mm unterhalb der Abscheideroberkante; Sättigung der Anlagenkomponenten über einen Zeitraum von 1 Stunde;
  • Die Anlage wird auf Dichtigkeit geprüft. Bei größeren Oberflächen wird das Prüfintervall nach DIN 1999-100 berechnet und angepasst.

Beträgt der Wasserverlust innerhalb des Prüfintervalls nicht mehr als 0,5 l je Stunde Prüfzeit nach DIN1999-100, wird die geprüfte Abwasserbehandlungsanlage als dicht bezeichnet. Ist die aufgestaute Schachtfläche größer als 1 m², so wird die Wasserverlustmenge nach den Kriterien der UWB bzw. nach DIN1999-100 berechnet und die Prüfzeit verlängert.

 

Wir führen die Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung als Pauschalleistung mit folgendem Umfang je LF-Anlage (Schlammfang, Öl-/Koaleszenzabscheider) durch

  • Sichtprüfung der Anlage mit Fotodokumentation
  • Absperren der Anlage (Setzen der Absperrblasen)
  • Abschnittsweise Prüfung zur Schadenseingrenzung
  • Dichtheitsprüfung gem. Vorgabe Pflichtenheft der zust. Unteren Wasserbehörde (Sachverständigenprüfung) bzw. gem. DIN 1999-100
  • Überprüfung der Überhöhung
  • Bestimmung der DIN-Konformität
  • Prüfbericht mit Fotodokumentation
  • Fahrtkosten
 

Undichtigkeiten bei der Generalinspektion


Sollten bei der Prüfung Undichtigkeiten festgestellt werden, wird automatisch nach DIN 1999-100 eine Schadenserkundung zur Lokalisierung der Schäden Prüfung/Anlage durchgeführt. Die Kosten werden nach Aufwand verrechnet und separat in Rechnung gestellt. Eine Nachprüfung ist nicht im Preis enthalten, sondern wird gesondert angeboten.

Für Schäden, die während der Prüfung durch undichte oder unsachgemäß montierte Anlagenteile verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung.

Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheider der Fa. Kessel ( Produktpalette als PDF ) NOTFALLSERVICE – Für Wartungskunden bis 22 Uhr